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Wirtschaftskammer Melk

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Informationspflichten lt. § 5 Abs. 1 E-Commerce-Gesetz und Offenlegungspflicht gemäß Mediengesetz §25 / Copyright / Haftung

MP Media GmbH

GF: DI Alexander Kaufmann, BSc MA

Firmenbuchgericht: St. Pölten

Firmenbuch: 462613p

UID: ATU71705318

MEDIENINHABER UND HERAUSGEBER

MP Media GmbH

DATENSCHUTZ

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HAFTUNGSAUSSCHLUSS

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COPYRIGHT

Alle Texte und Bilder von dieser Seite, sowie Name und Logo, sind lizensiert von der MP Media GmbH.

Alle Inhalte dürfen nur zu Informationszwecken, nicht jedoch zu gewerblichen oder politischen Zwecken verwendet werden. Auf jeder Kopie eines Beitrags oder von Teilen davon muss die Quellenangabe enthalten sein. Kommerzielles vervielfältigen oder veröffentlichen der Inhalte von dieser Seite, ohne vorherige Zustimmung, ist untersagt. Bei Fragen, können Sie dazu Kontakt aufnehmen.

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

MP Media GmbH
FILM / FOTO / PRINT / WEB /

 Jakob Prandtauer Straße 12/2, 3390 Melk

I. Geltung, Vertragsabschluss

1 Die MP Media GmbH – Werbeagentur, Filmproduktion, Fotografie (im Folgenden „Auftragnehmer“)
2 erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.

3 Abweichungen von diesen sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen mit dem Auftraggeber sind nur wirksam, wenn sie von dem Auftragnehmer schriftlich bestätigt werden.

4 Allfällige Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht akzeptiert, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wird. Eines besonderen Widerspruchs gegen AGB des Auftraggebers durch den Auftragnehmer bedarf es nicht. Dies gilt auch dann, wenn sich diese Bedingungen auf dem Geschäftspapier des Auftraggebers befinden und der Auftragnehmer diesen (auch bei Annahme der Leistung) nicht neuerlich widerspricht sowie auch dann, wenn der Auftragnehmer in Kenntnis etwaiger abweichender Bedingungen des Auftraggebers die Leistungen vorbehaltslos ausführt.

5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.

6 Die Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich.

II. LEISTUNGSUMFANG, AUFTRAGSABWICKLUNG UND MITWIRKUNGSPFLICHTEN DES AUFTRAGGEBERS

1 Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Auftragnehmervertrag oder einer allfälligen Auftragsbestätigung durch den Auftragnehmer, sowie dem

2 allfälligen Briefingprotokoll. Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer. Innerhalb des vom Auftraggebers vorgegeben Rahmens besteht bei der Erfüllung des Auftrages Gestaltungsfreiheit des Auftragnehmers.

3 Alle Leistungen des Auftragnehmers (insbesondere alle Vorentwürfe, Skizzen, Reinzeichnungen, Bürstenabzüge, Blaupausen, Kopien, Farbabdrucke und elektronische Dateien) sind vom Auftraggeber zu überprüfen und binnen drei Werktagen ab Eingang beim Auftragnehmer freizugeben. Bei nicht rechtzeitiger Freigabe gelten sie als vom Auftraggeber genehmigt.

4 Der Auftraggeber wird dem Auftragnehmer zeitgerecht und vollständig alle Informationen und Unterlagen zugänglich machen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird ihn von allen Umständen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese erst wahrend der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Auftraggeber trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben vom Auftragnehmer wiederholt werden müssen oder verzögert werden.

5 Der Auftraggeber ist weiteres verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos etc.) auf allfällige Urheber-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen. Der Auftragnehmer haftet nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte. Eine Pflicht zur Überprüfung der zur Verfügung gestellten Unterlagen durch den Auftragnehmer im Hinblick darauf, ob Rechte Dritter daran bestehen, besteht nicht. Wird der Auftragnehmer wegen einer solchen Rechtsverletzung in Anspruch genommen, so hält der Auftraggeber den Auftragnehmer schad- und klaglos; er hat ihm sämtliche Nachteile zu ersetzen, die ihm durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen.

III. ENTGELTLICHKEIT VON PRÄSENTATIONEN

1 Die Einladung des Auftraggebers eine Präsentation zu erstellen (Vorentwurf), gilt als Auftrag, einen definierten Leistungsinhalt zu erbringen, der einen Rechtsanspruch auf Entgeltlichkeit der Präsentation begründet. Die Höhe des Entgelts richtet sich nach der jeweiligen Vereinbarung. Sollte anlässlich der Einladung die Höhe des Entgelts nicht vereinbart worden sein, so gebührt ein angemessenes Entgelt (auch für die im Zusammenhang erwachsenen Kosten, den Betriebsausfall, den entgangenen Gewinn und sonstige verloren gegangene Erwerbschancen, Anwaltskosten, etc.)..

2 Alle Leistungen des Auftragnehmers erfolgen gegen Entgelt, lediglich die zur Offertlegung nötige Erstellung von Leistungs-, Zeit- und Kostenplänen erfolgt kostenlos. Die Einladung des Auftraggebers eine Präsentation mit Vorentwürfen zu erstellen, gilt als Auftrag einen definierten Leistungsinhalt zu erbringen und als Willenserklärung des Auftraggebers, einen Auftrag zur Ausführung der gewünschten Arbeiten in vollem Umfang zu vergeben. Die Höhe des Präsentationsentgeltes ist frei vereinbar, umfasst im Zweifelsfall die Hälfte des Gestaltungshonorares nach den üblichen Honorarsätzen. Durch die Abhaltung der Präsentation gilt ein Präsentationsauftrag als erteilt, angenommen und erfüllt. Vergibt ein Auftraggeber oder Auslobe eines Präsentationswettbewerbes nach erfolgter Präsentation überhaupt keinen oder nur einen erheblich reduzierten Auftrag an den Auftragnehmer oder einen Präsentationsmitbewerber, steht dem Auftragnehmer das volle Gestaltungshonorar anstelle des reduzierten Präsentationshonorares zu. Das Präsentationsentgelt beinhaltet keine Einräumung von Rechten. Die Inhalte und Vorschläge einer Präsentation sind urheberrechtlich geschützt.

IV. FREMDLEISTUNGEN / BEAUFTRAGUNG DRITTER

1 Der Auftragnehmer ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren („Fremdleistung“).

2 Die Beauftragung von Dritten im Rahmen einer Fremdleistung erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Auftraggebers, in jedem Fall aber auf Rechnung des Auftraggebers, sofern nicht anders vereinbart.

3 Soweit der Auftragnehmer notwendige oder vereinbarte Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Dritten keine Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.

V. TERMINE

1 Angegebene Liefer- oder Leistungsfristen gelten, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, nur als annähernd und

2 unverbindlich. Verbindliche Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw. vom Auftragnehmer schriftlich zu bestätigen.

3 Verzögert sich die Lieferung/Leistung des Auftragnehmers aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, wie z.B.: Ereignisse höherer Gewalt und andere unvorhersehbare, mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbare Ereignisse, ruhen die Leistungsverpflichtungen für die Dauer und im Umfang des Hindernisses und verlängern sich die Fristen entsprechend. Sofern solche Verzögerungen mehr als zwei Monate andauern, sind der Auftraggeber und der Auftragnehmer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle eines Rücktritts durch den Auftragnehmer sind jegliche Ansprüche des Auftraggebers, die daraus resultieren können, ausgeschlossen.

4 Befindet sich der Auftragnehmer in Verzug, so kann der Auftraggeber vom Vertrag nur zurücktreten, nachdem er dem Auftragnehmer schriftlich eine Nachfrist von zumindest 14 Tagen gesetzt hat und diese fruchtlos verstrichen ist. Schadenersatzansprüche oder jegliche sonstige denkbaren Ansprüche des Auftraggebers wegen Nichterfüllung oder Verzug sind ausgeschlossen, ausgenommen bei Nachweis von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

VI. VORZEITIGE AUFLÖSUNG

1 Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn

1a) die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, unmöglich wird oder trotz Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen weiter verzögert wird;

1b) der Auftraggeber fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfristsetzung von 14 Tagen, gegen wesentliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wie z.B.: Zahlung eines fällig gestellten Betrages oder Mitwirkungspflichten, verstößt.

1c) berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Auftraggebers bestehen und dieser auf Begehren des Auftragnehmers weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung des Auftragnehmers eine taugliche Sicherheit leistet;

1d) über das Vermögen des Auftraggebers ein Konkurs- oder Ausgleichsverfahren eröffnet oder ein Antrag auf Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird oder wenn der Auftraggeber seine Zahlungen einstellt.

2 Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen ohne Nachfristsetzung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der Auftraggeber fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfrist von 14 Tagen zur Behebung des Vertragsverstoßes gegen wesentliche Bestimmungen aus diesem Vertrag verstößt.

VII. HONORAR

1 Wenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch des Auftragnehmers für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Deckung seines Aufwandes Vorschüsse, Zwischenabrechnungen bzw. Vorausrechnungen zu erstellen oder Akontozahlungen abzurufen.

2 Das Honorar versteht sich als Netto-Honorar zuzüglich der Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe. Mangels Vereinbarung im Einzelfall hat der Auftragnehmer für die erbrachten Leistungen und die Überlassung der urheber- und kennzeichenrechtlichen Nutzungsrechte Anspruch auf Honorar in der marktüblichen Höhe.

3 Alle Leistungen des Auftragnehmers, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Alle dem Auftragnehmer erwachsenden Barauslagen sind vom Auftraggeber zu ersetzen.

4 Kostenvoranschläge des Auftragnehmers sind unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die vom Auftragnehmer schriftlich veranschlagten um mehr als 15 % übersteigen, wird der Auftragnehmer den Auftraggeber auf die höheren Kosten hinweisen. Diese Kostenvoranschlagsüberschreitung gilt vom Auftraggeber von vornherein als genehmigt.

5 Für alle Arbeiten des Auftragnehmers, die aus welchem Grund auch immer  durch den Auftraggeber nicht zur Ausführung gebracht werden können, insbesondere wenn dieser das Werk abbestellt, gebührt dem Auftragnehmer das vereinbarte Entgelt. Die Anrechnungsbestimmung des § 1168 AGBG wird ausgeschlossen. Mit der Bezahlung des Entgelts erwirbt der Auftraggeber an bereits erbrachten Arbeiten keinerlei Nutzungsrechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe und sonstige Unterlagen sind vielmehr unverzüglich dem Auftragnehmer zurückzustellen.

VIII. ZAHLUNG, EIGENTUMSVORBEHALT

1 Das Honorar ist sofort mit Rechnungserhalt und ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht im Einzelfall besondere Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für die Weiterverrechnung sämtlicher Barauslagen und sonstiger Aufwendungen. Die vom Auftragnehmer gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Entgelts einschließlich aller Nebenverbindlichkeiten im Eigentum des Auftragnehmers.

2 Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers gelten die gesetzlichen Verzugszinsen in der für Unternehmergeschäfte geltenden Höhe. Weiters verpflichtet sich der Auftraggeber für den Fall des Zahlungsverzugs, dem Auftragnehmer die entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Dies umfasst jedenfalls die Kosten zweier Mahnschreiben in marktüblicher Höhe sowie eines Mahnschreibens eines mit der Eintreibung beauftragten Rechtsanwalts. Die Geltendmachung weitergehender Rechte und Forderungen bleibt davon unberührt.

3 Im Falle des Zahlungsverzuges des Auftraggebers kann der Auftragnehmer sämtliche, im Rahmen anderer mit dem Auftraggeber abgeschlossener Verträge, erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen. Weiters ist der Auftragnehmer nicht verpflichtet, weitere Leistungen bis zur Begleichung des aushaftenden Betrages zu erbringen. Wurde die Bezahlung in Raten vereinbart, so behält sich der Auftragnehmer für den Fall der nicht fristgerechten Zahlung von Teilbeträgen oder Nebenforderungen das Recht vor, die sofortige Bezahlung der gesamten noch offenen Schuld zu fordern (Terminverlust).

4 Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen des Auftragnehmers aufzurechnen, außer die Forderung des Auftraggebers wurde vom Auftragnehmer schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt.

5 Sämtliche Forderungen des Auftragnehmers werden für den Fall der Zahlungseinstellung, Überschuldung, wenn über das Vermögen des Vertragspartners das Sanierungs-, Konkurs- oder Schuldenregulierungsverfahren eröffnet wurde, die Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wurde oder Umstände bekannt werden, welche begründete Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Auftraggebers rechtfertigen oder eine schwerwiegende Vertragsverletzung des Auftraggebers vorliegt, fällig. Dies ist insbesondere dann gegeben, wenn der Auftraggeber seine Zahlungen und/oder Leistungen (auch nur teilweise) einstellt. Der Auftragnehmer ist in sämtlichen dieser obgenannten Fälle

(unter Maßgabe der Einschränkung des § 25a IO) auch zum sofortigen Vertragsrücktritt berechtigt. Der Auftragnehmer ist ferner berechtigt, bei mehreren offenen Verbindlichkeiten vom Vertragspartner einlangende Geldeingänge aus eigenem zu widmen.

Der Auftraggeber ist zur Erbringung von Teilleistungen berechtigt.

IX. EIGENTUMSRECHT UND URHEBERRECHT

1 Alle Urheber- und Leistungsschutzrechte stehen dem Auftragnehmers (Ersteller des Werks z.B.: Fotografie, Film, Grafik, Website, Konzept, Drehbuch etc.) zu. Alle Leistungen des Auftragnehmers, einschließlich jener aus Präsentationen (z.B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Skribbles, Reinzeichnungen, Konzepte, Negative, Dias), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale im Eigentum des Auftragnehmers und können vom Auftragnehmer jederzeit – insbesondere bei Beendigung des Vertragsverhältnisses – zurückverlangt werden.

2 Der Auftraggeber (Vertragspartner) erwirbt durch Zahlung des Honorars das Recht zur einmaligen Nutzung bzw. für den vereinbarten Verwendungszweck – welches ein nicht exklusives, nicht ausschließendes und nicht übertragbares Recht darstellt. Der Erwerb von Nutzungs- und Verwertungsrechten an Leistungen des Auftragnehmers setzt in jedem Fall die vollständige Bezahlung der vom Auftragnehmer dafür in Rechnung gestellten Honorare voraus. Das Urheberrecht kann nicht übertragen werden.

3 Änderungen bzw. Bearbeitungen von Leistungen des Auftragnehmers, wie insbesondere deren Weiterentwicklung durch den Auftraggeber oder durch für diesen tätige Dritte, sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Auftragnehmers und – soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind – des Urhebers zulässig.

4 Für die Nutzung von Leistungen des Auftragnehmers, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist – unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist – die Zustimmung des Auftragnehmers erforderlich. Dafür steht der Auftragnehmer und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu.

5 Für die Nutzung von Leistungen des Auftragnehmers bzw. von Werbemitteln, für die der Auftragnehmer konzeptionelle oder gestalterische Vorlagen erarbeitet hat, ist nach Ablauf des Auftragnehmervertrages unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist oder nicht – ebenfalls die Zustimmung des Auftragnehmers notwendig.

6 Für Nutzungen gemäß Abs. 4. steht dem Auftragnehmer im 1. Jahr nach Vertragsende ein Anspruch auf die volle im abgelaufenen Vertrag vereinbarten Auftragnehmervergütung zu. Im 2. bzw. 3. Jahr nach Ablauf des Vertrages nur mehr die Hälfte bzw. ein Viertel der im Vertrag vereinbarten Vergütung. Ab dem 4. Jahr nach Vertragsende ist keine Auftragnehmervergütung mehr zu zahlen.

7 Der Auftraggeber haftet dem Auftragnehmer für jede widerrechtliche Nutzung in doppelter Höhe des für diese Nutzung angemessenen Honorars.

8 Der Vertragspartner ist bei jeder Nutzung (Vervielfältigung, Verbreitung, Sendung, Druck, etc.) verpflichtet, die Herstellungsbezeichnung (Namensnennung) bzw. den Copyrightvermerk im Sinn des WURA (Welturheberrechtsabkommen) deutlich und gut lesbar (sichtbar) insbesondere nicht gestürzt und in Normlettern, anzubringen.

X. KENNZEICHNUNG

1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf den Auftragnehmer und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Auftraggeber dafür ein Entgeltanspruch zusteht.

2 Der Auftragnehmer ist vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs des Auftraggebers dazu berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf ihrer Internet-Website mit Namen und Firmenlogo auf die zum Auftraggeber bestehende Geschäftsbeziehung hinzuweisen (Referenzhinweis).

3 Der Auftragnehmer ist berechtigt mit allen von ihm erstellten Werke und Leistungen als auch durch in beauftragte Dritte und deren diesbezüglichen Werke und Leistungen zu werben und diese für Werbemaßnahmen aller Art zu verwenden als auch an Dritte und die mit dem Auftragnehmer in Verbindung stehenden Unternehmen weiterzugeben, ohne dass dem Auftraggeber dafür ein Entgeltanspruch zusteht.

XI. GEWÄHRLEISTUNG UND HAFTUNG

1 Der Auftraggeber hat allfällige Mängel unverzüglich, jedenfalls innerhalb von acht Tagen nach Lieferung/Leistung durch den Auftragnehmer, verdeckte Mängel innerhalb von acht Tagen nach Erkennen derselben, schriftlich unter Beschreibung des Mangels anzuzeigen; andernfalls gilt die Leistung als genehmigt. In diesem Fall ist die Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln ausgeschlossen. Die Entgegennahme der Unterlagen bzw. die Bestätigung des Lieferscheines bzw. eine allfällige Zahlung gilt als Anerkenntnis der Mangelfreiheit durch den Auftraggeber und als Verzicht auf sämtliche Gewährleistung- und Schadenersatzansprüche.

2 Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Mängelrüge steht dem Auftraggeber das Recht auf Verbesserung oder Austausch der Lieferung/Leistung durch den Auftragnehmer zu. Der Auftragnehmer wird die Mängel in angemessener Frist beheben, wobei der Auftraggeber dem Auftragnehmer alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich oder für den Auftragnehmer mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist. In diesem Fall stehen dem Auftraggeber die gesetzlichen Wandlungs- oder Minderungsrechte zu.

Im Falle der rechtzeitigen Verbesserung, Nachtrag des Fehlenden bzw. einer Ersatzlieferung, sind darüber hinausgehende Ansprüche, wie Preisminderung, Schadenersatz oder sonstige Ansprüche, welche Namen und Titel auch immer habend, des Auftraggebers ausgeschlossen.

3 Es obliegt dem Auftraggeber die Überprüfung der Leistung auf ihre rechtliche, insbesondere wettbewerbs-, marken-, urheber- und verwaltungsrechtliche Zulässigkeit durchzuführen. Der Auftragnehmer haftet nicht für die Richtigkeit von Inhalten, wenn diese vom Auftraggeber vorgegeben oder genehmigt wurden. So durch trifft dem Auftragnehmer auch keinerlei Prüfpflicht.

4 Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Lieferung/Leistung. Das Recht zum Regress gegenüber dem Auftragnehmer gemäß § 933b Abs. 1 ABGB erlischt ein Jahr nach Lieferung/Leistung. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Bemängelungen zurückzuhalten. Die Vermutungsregelung des § 924 AGBG wird somit ausgeschlossen. Durch die Behebung von Mängeln oder Verbesserungsversuche entsteht ebenfalls keine Verlängerung der Gewährleistungsfrist vor allem nicht wenn eintritt, dass die Gewährleistung erlischt, wenn von Auftraggeberseite oder dritter Seite Eingriffe an das gelieferte Werke vorgenommen werde.

5 In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung des Auftragnehmers für Sach- oder Vermögensschaden des Auftraggebers ausgeschlossen, gleichgültig ob es sich um unmittelbare oder mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden, Schäden wegen Verzugs, Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, wegen mangelhafter oder unvollständiger Leistung handelt. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen.

6 Jegliche Haftung des Auftragnehmers für Ansprüche, die auf Grund der vom Auftragnehmer erbrachten Leistung (z.B. Werbemaßnahme) gegen den Auftraggeber erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn der Auftragnehmer seiner Hinweispflicht nachgekommen ist oder eine solche für ihn nicht erkennbar war, wobei leichte Fahrlässigkeit nicht schadet. Insbesondere haftet der Auftragnehmer nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Auftraggebers oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder sonstige Ansprüche Dritter; der Auftraggeber hat den Auftragnehmer diesbezüglich schad- und klaglos zu halten.

7 Schadenersatzansprüche des Auftraggebers verfallen in sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens; jedenfalls aber nach drei Jahren ab der Verletzungshandlung des Auftragnehmers. Schadenersatzanspruche sind der Höhe nach, mit dem Netto Auftragswert begrenzt.

8 Generell gilt, dass etwaige Beweislast für das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Auftragnehmers den Auftraggeber trifft.

XII. DATENSCHUTZ

Der Auftraggeber erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass der Auftragnehmer die vom Auftraggeber bekannt gegebenen Daten (Name, Adresse, E-Mail, Kontodaten) für Zwecke der Vertragserfüllung und Betreuung des Auftraggebers sowie für eigene Werbezwecke (ausgenommen Kontodaten) automationsunterstützt ermittelt, speichert und verarbeitet werden können. Der Auftraggeber ist einverstanden, dass ihm elektronische Post zu Werbezwecken bis auf Widerruf zugesendet werden kann.

XIII. ANZUWENDENDES RECHT

1 Der Vertrag und alle daraus abgeleiteten wechselseitigen Rechte und Pflichten sowie Ansprüche zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber unterliegen dem österreichischen materiellen Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts sowie unter Ausschluss von Verweisungsnormen (etwa IPRG, EVÜ, etc.) unterliegt. Bei Streitigkeiten darf der Auftraggeber seine vertraglichen Verpflichtungen weder ganz, noch teilweise einstellen.

2 Bei jenen Rechtsgeschäften, welche sich auf Seiten des Vertragspartners des Auftragnehmers als Verbrauchergeschäfte im Sinne des KSchG darstellen, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen insoweit gelten, als diesen keine zwingenden gesetzlichen Normen entgegen stehen.

3 Mündliche Nebenabreden sind nicht Bestandteil eines Vertrages. Änderungen, Ergänzungen sowie die einvernehmliche Aufhebung des Vertrages bedürfen der Schriftform. Die Aufhebung dieser Schriftformklausel ist nur schriftlich (mittels Post oder E-Mail samt Bestätigung) möglich.

XIV. ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND

1 Erfüllungsort ist der Sitz des Auftragnehmers. Bei Versand geht die Gefahr auf den Auftraggeber über, sobald der Auftragnehmer die Ware dem von ihr gewählten Beförderungsunternehmen übergeben hat.

2 Als Gerichtsstand für alle sich zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber ergebenden Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis wird das für den Sitz des Auftragnehmers sachlich zuständige Gericht vereinbart. Ungeachtet dessen ist der Auftragnehmer berechtigt, den Auftraggebern an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.

© 2017 MP MEDIA GmbH

Zusatz Fotografie:

Copyright und Nutzungsrechte:  Die übergebenen Fotografien wurden bearbeitet und als digitale Datei mit 300dpi Auflösung an den Auftraggeber übergeben. Mit der Bezahlung des Honorars erwirbt der Auftraggeber eine Werknutzungsbewilligung / Verwertungsrechte für die Verwendung der Aufnahmen für eigene Bücher, Folder, Postkarten, Plakate, etc. und für die eigenen Websites des Auftraggebers, zeitlich auf 2 Jahre eingeschränkt. Sollten die Bilder nach Ablauf der Jahresfrist die bei der erstmaligen Verwendung der Bilder beginnt, vom Auftraggeber wieder verwenden werden, ist der Auftraggeber verpflichtet, sich vorab die schriftliche Erlaubnis des Fotografen einzuholen. Die Weitergabe an Dritte, bzw. die Nutzung durch Dritte, muss mit dem Fotografen gesondert vereinbart werden. Das Urheberrecht als auch alle Nutzungsrechte verbleiben beim Fotografen. Der Auftraggeber ist einverstanden, dass die erstellen Fotos dieses Auftrages für eigene Zwecke (Bewerbung, Wettbewerbe u.d.g.) verwendet werden und erklärt seine Zustimmung, dass diese an Zeitschriften, Verlage, Webportalen u.d.g. weitergegeben und auf jede im Urheberrechtsgesetz vorgesehene Art verwertet werden dürfen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, dass jede Verwendung der Fotos mit „© Alexander Kaufmann (MP Media GmbH)“ direkt beim Bild oder zumindest eindeutig zuordenbar bezeichnet wird.

 

Zusatz: Mitwirkungspflicht

Um Projekte zielführend abschließen zu können, ist es oft erforderlich Informationen vom Auftraggeber zu erhalten. Diese Informationen können telefonisch als auch schriftlich eingeforderte werden.

Bei Nichterhalt der gewünschten Informationen nach oftmaliger Aufforderung, ist es dem Auftragnehmer gestatten, die volle Rechnungssumme inklusive aller zusätzlicher Aufwendungen in Rechnung zu stellen. Sollte der Auftraggeber die gewünschten Informationen zu einem späteren Zeitpunkt nachreichen, obliegt es dem Auftragnehmer die neue Zeit/Leistung in Rechnung zu stellen.

 

Zusatz: Belehrung über das Widerrufsrecht für Verbraucher

Widerrufsbelehrung

Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

 

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

 

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.
Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.
Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

 

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

– Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/ die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
– Bestellt am (*)/erhalten am (*)
– Name des/der Verbraucher(s)
– Anschrift des/der Verbraucher(s)
– Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
– Datum
—————————————
(*) Unzutreffendes streichen.

Formular Download

Ausschluss bzw. vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts

Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen
– zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind;
– zur Lieferung von Waren, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum schnell überschritten würde;
– zur Lieferung alkoholischer Getränke, deren Preis bei Vertragsschluss vereinbart wurde, die aber frühestens 30 Tage nach Vertragsschluss geliefert werden können und deren aktueller Wert von Schwankungen auf dem Markt abhängt, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat;
– zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften oder Illustrierten mit Ausnahme von Abonnement-Verträgen.

Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig bei Verträgen
– zur Lieferung versiegelter Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde;
– zur Lieferung von Waren, wenn diese nach der Lieferung auf Grund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden;
zur Lieferung von Ton- oder Videoaufnahmen oder Computersoftware in einer versiegelten Packung, wenn die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde.

 

Rücksendungen

Die in diesem Abschnitt „Rücksendungen“ genannten Modalitäten sind nicht Voraussetzung für die wirksame Ausübung des Widerrufsrechts gem. dem Abschnitt „Belehrung über das Widerrufsrecht für Verbraucher“.

Kunden werden vor Rücksendung gebeten die Rücksendung beim Verkäufer zu melden [Ergänzen: Telefonnummer und/oder E-Mailadresse und/oder Kontaktseite], um die Rücksendung anzukündigen. Auf diese Weise ermöglichen sie dem Verkäufer eine schnellstmögliche Zuordnung der Produkte.

Kunden werden gebeten die Ware als frankiertes Paket an den Verkäufer zurück zu senden und den Einlieferbeleg aufzubewahren. Der Verkäufer erstattet den Kunden auf Wunsch vorab die Portokosten, sofern diese nicht vom Käufer selbst zu tragen sind.

Kunden werden gebeten Beschädigungen oder Verunreinigungen der Ware zu vermeiden. Die Ware sollte nach Möglichkeit in Originalverpackung mit sämtlichem Zubehör an den Verkäufer zurück gesendet werden. Ist die Originalverpackung nicht mehr im Besitz des Käufers, sollte eine andere geeigneten Verpackung verwendet werden, um für einen ausreichenden Schutz vor Transportschäden zu sorgen und etwaige Schadensersatzansprüche wegen Beschädigungen infolge mangelhafter Verpackung zu vermeiden.

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